Übersicht

Übersicht

Übersicht der Führerscheinklassen bei der City Fahrschule Mayer. Hier finden Sie alle Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen, die wir anbieten.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM*, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

* zGM = zulässige Gesamtmasse

Inbegriffene Klassen:

  • Klasse AM: Einspurige Kraftfahrzeuge mit einer bbH* von höchstens 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³ bzw. bei einer Nennleistung von maximal 4 kW bei Fahrzeugen mit Elektromotor.

  • Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

* bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Mindestalter:

18 Jahre, 17 Jahre bei BF17

Dauer:

ca. 3 - 6 Monate

Theoretische Ausbildung:

Bei Ersterwerb der Fahrerlaubnis (ohne Vorbesitz):

  • 12 Grundunterrichte

  • 2 klassenspezifische Unterrichte

  • 14 Unterrichte á 90 Minuten

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (bspw. bei Vorbesitz der Klasse AM oder A1):

  • 6 Grundunterrichte

  • 2 klassenspezifische Unterrichte

  • 8 Unterrichte á 90 Minuten

Bei Umschreibungen einer ausländischen Fahrerlaubnis: Ob eine theoretische Ausbildung notwendig ist, hängt vom Herkunftsland ab. Bitte erkundigen Sie sich in unserem Büro.

Praktische Ausbildung:

Anzahl an Fahrstunden:

  • X Übungsstunde(n)

  • 12 Sonderfahrten

  • 12 + X Fahrstunden á 45 Min.

12 Sonderfahrten zu je 45 Min. bestehend aus:

  • 5 Überlandfahrten

  • 4 Autobahnfahrten

  • 3 Nachtfahrten

Ablauf der Ausbildung:

In der praktischen Ausbildung durchlaufen Sie typischerweise vier unterschiedliche Ausbildungsstufen:

1. Grundstufe (ca. 7-10 Fahrstunden): Sie lernen die grundlegende Bedienung des Fahrzeugs, überwiegend im Schonraum. Inhaltlich geht es um die Themen Anfahren, Anhalten, Schalten, Anfahren am Berg, Kombinationen aus Abbremsen und Schalten uvm.

2. Leistungsstufe (ca. 10-15 Fahrstunden): Sie verlassen den Schonraum und lernen die eigentlichen Verkehrsregelungen sowie weitere Fahrmanöver. Inhaltlich geht es nun um die Themen Vorfahrt/Vorrang, Spurwechsel, Vorbeifahren, Umsicht, Grundfahraufgaben wie Einparken, Umkehren sowie Parken uvm.

3. Stufe der Sonderfahrten (12 Fahrstunden): Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten. Bei den Überlandfahrten geht es um die Anwendung des bisher Erlernten bei höheren Geschwindigkeiten. Die Autobahnfahrten zeigen Besonderheiten der Autobahnen auf. Bei den Nachtfahrten stehen typische Probleme der Nacht im Vordergrund.

4. Prüfungsvorbereitung (ca. 3-5 Fahrstunden): Sie werden abschließend auf die praktische Prüfung vorbereitet. Typischerweise machen Sie eine Prüfungssimulation und wiederholen die einzelnen Bestandteile der praktischen Prüfung.

Prüfung:

Bei der Theorieprüfung sind bei Ersterteilung 30 Fragen zu beantworten. Ab 11 Fehlerpunkten oder bei zwei falschen Fragen mit jeweils fünf Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. Bei Erweiterung sind 20 Fragen zu beantworten, ab 7 Fehlerpunkten nicht bestanden.

Die praktische Prüfung dauert mindestens 55 Minuten und beinhaltet eine Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts und außerorts sowie zwei Grundfahraufgaben und eine Gefahrbremsung.

Die praktische Ausbildung erfolgt auf Schalt- und Automatik-Kraftfahrzeugen. Die praktische Prüfung wird auf einem Kfz mit Automatik-Getriebe absolviert. Es erfolgt keine Beschränkung der Fahrerlaubnis auf das Führen von Kfz mit Automatik-Getriebe. Inbegriffene Klassen: AM, L. Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei BF17. Dauer: ca. 3-6 Monate.

Die Führerscheinklasse B wird um die folgenden Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 ergänzt:

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

ACHTUNG: Es handelt sich dabei also nicht um eine Motorradführerscheinklasse, sondern um eine Sonderform der Klasse B (daher auch die Bezeichnung B 196). D. h. diese Klasse ist für den gestuften Zugang zum Motorradführerschein (Klasse A2 bzw. A) nicht verwendbar. Konkret: Wer die Klasse A2 haben möchte muss die gesamte Führerscheinausbildung durchlaufen und kann nicht den Weg des Aufstiegs von der Klasse A1 durch eine verkürzte Ausbildung und praktische Prüfung gehen.

Inbegriffene Klassen:

Ein Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Eingeschlossene Klassen gibt es keine.

Mindestalter:

25 Jahre und fünf Jahre im Besitz der Klasse B

Dauer:

2 - 4 Wochen

Theoretische Ausbildung:

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (bspw. bei Vorbesitz der Klasse AM oder B):

  • 4 klassenspezifische Zweiradunterrichte

  • 4 Unterrichte á 90 Minuten

Wo und wann kann ich das erledigen?

Der klassenspezifische Zweiradunterricht findet immer als Blockunterricht (jeweils von Februar bis Oktober) zu je zwei Doppelstunden am ersten Freitag und Samstag eines Monats in unserer Filiale in Pfullingen, Gönninger Str. 3:

Freitag

  • 17:15 - 18:45 Uhr: Lektion 1

  • 15 Min. Pause

  • 19:00 - 20:30 Uhr: Lektion 2

Samstag

  • 9:15 - 10:45 Uhr: Lektion 3

  • 15 Min. Pause

  • 11:00 - 12:30 Uhr: Lektion 4

Die genauen Daten erfahren Sie in unserem Theoriekalender.

Praktische Ausbildung:

Anzahl an Fahrstunden:

  • 10 Übungsstunde(n)*

  • 10 Fahrstunden á 45 Min.

*Selbstverständlich können in Einzelfällen weitere Übungsstunden notwendig werden, um eine sichere Teilnahme am Verkehr zu gewährleisten.

Ablauf der Ausbildung:

In der praktischen Ausbildung durchlaufen Sie - vorausgesetzt Sie haben keine weiteren Vorkenntnisse - typischerweise zwei unterschiedliche Ausbildungsstufen:

1. Grundstufe (ca. 3 Fahrstunden): Sie lernen die grundlegende Bedienung des Fahrzeugs, zu Beginn ausschließlich im Schonraum. Inhaltlich geht es um die sogenannten Grundfahraufgaben wie bspw. das Befahren unterschiedlicher Slalom, Stop and Go, Ausweichen mit und ohne Abbremsen uvm. Wenn Sie die Grundfahraufgaben ausreichend beherrschen, beginnen Sie die Ausbildung außerhalb des Schonraums.

2. Leistungsstufe (ca. 2 Fahrstunden): Sie verlassen den Schonraum und lernen weitere zweiradspezifische Fahrmanöver. Ihr Fahrlehrer fährt häufig vor Ihnen mit dem Motorrad, damit Sie sich dessen Verhalten abschauen können. Inhaltlich geht es für Zweiradfahren nun um die Themen Vorfahrt/Vorrang und Kombinationen, Spurwechsel, Vorbeifahren, Umsicht, aber insbesondere alle zweiradspezifischen Inhalte wie Abbiegen und Einordnen usw. Sie sollen das Fahrzeug selbständig im innerstädtischen Bereich sicher, verantwortungsvoll und umweltschonend bewegen können.

Es folgt die Ausbildung auf Landstraßen und Autobahnen: Bei Überlandfahrten geht es um das eigentliche Motorradfahren, also das Befahren kurvenreicher Strecken. Hier stehen die Blickschulung sowie die Wahl der richtigen Spur im Vordergrund. Die Autobahnfahrten sollen Besonderheiten der Autobahnen aufzeigen, wie bspw. das Ein- und Ausfahren, das Einordnen oder hohe Geschwindigkeiten. Fahrten bei Nacht sind in Ihrer Ausbildung nicht vorgesehen.

Prüfung:

Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen.

Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung eine Teilnahmebescheinigung, mit welcher Sie die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein beantragen können. Diese Schlüsselzahl (im großen Feld hinter der Klasse B) berechtigt Sie dann zum Führen von zweirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1.

Kombination aus einem Kraftwagen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zGM von über 750 bis 3500 kg. Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Keine theoretische Ausbildung vorgesehen. Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei BEF17. Dauer: 2-4 Wochen.

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit einer bbH von maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig). Keine eingeschlossenen Klassen. Mindestalter: 15 Jahre. Dauer: 1-2 Monate. Keine praktische Prüfung vorgesehen.

Für alle einspurige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von max. 45 km/h; bei Verbrennungsmotoren max. 50 ccm und bei Elektromotoren max. 4 kW Nennleistung. Keine eingeschlossenen Klassen. Mindestalter: 15 Jahre. Dauer: 2-4 Monate.

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung bis max. 15 kW. Eingeschlossene Klassen: AM. Mindestalter: 16 Jahre. Dauer: 2-4 Monate.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind. Eingeschlossene Klassen: A1, AM. Mindestalter: 18 Jahre. Dauer: 1-4 Monate.

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer beliebigen Motorleistung. Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM. Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei mind. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2. Dauer: 1-4 Monate.