"Keine Lust mehr zu laufen?"

Der Führerscheinantrag

Ohne einige Formalitäten geht es auch in der Fahrschule nicht. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis erwerben möchten, müssen Sie in jedem Fall einen Fahrerlaubnisantrag stellen. Hierbei lassen sich drei Fälle unterscheiden:

1.

 

Antrag auf Ersterwerb einer Fahrerlaubnis: Sie machen zum ersten Mal eine Ausbildung, um Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen (bspw. wollen Sie die Klasse B erwerben und haben noch keine andere Klasse).

2.

 

Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis: Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis und wollen diese um eine zusätzliche Klasse erweitern (bspw. haben Sie die Klasse B und möchten nun die Klasse A).

3.

 

Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis: Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis nach ausländischem Recht und wollen nun auch in Deutschland Kraftfahrzeuge führen (bspw. haben Sie eine Fahrerlaubnis in Nordamerika erworben und wollen diese nun in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben).

Nun müssen Sie die untengenannten Unterlagen sammeln und auf dem zuständigen Amt (je nach Wohnsitz das Rathaus oder Bürgeramt) abgegeben. Ihre Unterlagen werden dort gesichtet und über Ihren Antrag wird dort entschieden. Keine Sorge, ein Fahrerlaubnisantrag wird in aller Regel genehmigt. Nur wenn schwere Straftaten oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt sind, wird dieser abgelehnt (in der Regel wird dann eine MPU - mehr unter Nachschulung - verlangt). Im Falle einer Umschreibung entscheidet das entsprechende Amt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche umzuschreiben. Dies reicht von keinen weiteren Maßnahmen, Sie erhalten also ohne Ausbildung Ihre deutsche Fahrerlaubnis (bspw., wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis in den USA im Bundestaat Colorado erworben haben) bis zur vollständigen Ausbildung wie bei einem Ersterwerb der Fahrerlaubnis (bspw., wenn Ihr ausländischer Führerschein abgelaufen ist).

Hier haben wir für Sie eine Übersicht aller benötigter Unterlagen zusammengestellt:

antrag

Ein "Erste-Hilfe-Kurs" (genauer "Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen") ist nur einmalig erforderlich. Wenn Sie einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen und bei Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis diesen "Erste-Hilfe-Kurs" bereits nachgewiesen haben (bspw. bei der Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B um die Fahrerlaubnisklasse A), ist dieser nicht erneut nachzuweisen.

*  Nur erforderlich bei begleitetem Fahren mit 17

**  Folgende Gebühren werden vom Amt erhoben:

Erteilung einer Fahrerlaubnis  

43,40 Euro

Erteilung bei BF17

51,10 Euro

   + pro Begleitperson

13,30 Euro

 

Links:

:: Landratsamt Reutlingen (Ablauf)

:: Bürgeramt Reutlingen (Gebühren)